Sonstige Hinweise
Vielen Dank
Raumnutzungsvertrag
§1. Vertragsparteien
Zwischen (nachfolgend Vermieter genannt):
Lebensraum Diakonie e.V.
Geschäftsbereich Jugendhilfe
Fachdienst step
Am Benedikt 8a
21335 Lüneburg
und (nachfolgend Mieter_in genannt):
(Firma, Anschrift)
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vertreten durch (Ansprechpartner, Telefonnummer,)
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wird folgende Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.
§2. Vertragsgegenstand
Der Vermieter überlässt dem/der Mieter_in die folgenden Räumlichkeiten: Seminarraum im Erdgeschoss der step, Neue Sülze 4, 21335 Lüneburg.
Der Vermieter übergibt die Räumlichkeiten im gereinigten, bau- und einrichtungstechnisch einwandfreien Zustand. Der/die Mieter_in ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen baulichen Zustand zurückzugeben.
Das Nutzungsverhältnis beginnt
am ……….…………………., um ………… : ………… Uhr
und endet am …………………….., um ………… : ………….Uhr.
Die Überlassung des Raums erfolgt zur Durchführung folgender Veranstaltung:
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§3.Nutzungsbedingungen
Der nachfolgende Raumnutzungsvertrag ist nur in Zusammenhang mit den Nutzungsbedingungen gültig.
Der/die Mieter_in erklärt, diese vor Unterzeichnung dieses Vertrages erhalten zu haben und erkennt diese mit seiner Unterschrift für sich und alle Teilnehmer_innen an. Eine Nutzungsberechtigung entsteht erst mit Unterzeichnung des Vertragsformulars durch beide Vertragspartner. Der Vermieter ist grundsätzlich bestrebt, Anfragen entsprechen zu können. Ein Anspruch auf Raumnutzung besteht jedoch nicht. Der/die Mieter_in erhält mit Abschluss des Nutzungsvertrages das Recht, die zugewiesene Räumlichkeit zum im Vertrag ausgewiesenen Zweck innerhalb der vereinbarten Dauer zu nutzen.
3.1 Mitteilungspflicht des Mieters
Der/die Mieterin ist verpflichtet, die Einhaltung des Raumnutzungsvertrages und den Nutzungsbedingungen auch bei den Teilnehmer/Innen zu gewährleisten. Er/sie muss die Teilnehmer in geeigneter Form über die Nutzungsbedingungen und den Raumnutzungsvertrag informieren.
3.2 Weisungsrecht
Während der Nutzung ist den Anweisungen der step Mitarbeiter Folge zu leisten und ihnen in jedem Fall Zutritt zu den Gruppenräumen zu gewähren.
3.3 Nutzung der Räume
Die genutzten Räumlichkeiten sind im aufgeräumten und sauberen Zustand zu hinterlassen. Sollte wegen besonderer Verschmutzung eine Nachreinigung erforderlich werden, wird dem/der Mieter/in eine Reinigungspauschale in angemessener Höhe in Rechnung gestellt.
3.4 Schäden
Der/die Mieter/in verpflichtet sich, Schäden, die bei Beginn der Nutzung vorliegen sowie während der Nutzungszeit an Räumen und Inventar entstehen, unverzüglich anzuzeigen. Der/die Mieter/in ist weiter verpflichtet, Störungen anzuzeigen, die durch unbefugte Dritte in den Räumen entstehen.
3.5 Nutzungseinschränkungen
Der Vermieter behält sich grundsätzlich das Recht vor, dem/der Mieter/in andere als die gebuchten Räumlichkeiten zuzuweisen oder die Nutzung in Ausnahmefällen einzuschränken oder zu untersagen. Als Ausnahmefälle gelten beispielsweise Instandhaltungsarbeiten oder Sonderveranstaltungen. Dem/der Mieter/in erwachsen aus der verhinderten Raumnutzung keine Ansprüche. Bereits entrichtete Nutzungskostenbeiträge werden rückerstattet.
3.6 Haftung des Mieters
Der/die Mieter/in haftet im gesetzlichen Umfang für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung und der Nutzung der Räume entstehen. Hierzu zählen auch Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume. Soweit Dritte im Zusammenhang mit der Raumnutzung Schadenersatzansprüche erheben, stellt der/die Mieter/in sie von allen Ansprüchen frei.
3.7 Haftung des Vermieters
Der Vermieter stellt dem/der Mieter/in die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese von dem Vermieter zeitnah nach Kenntnis beseitigt. Er haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für von dem/der Mieter/in eingebrachte Gegenstände.
§ 4. Nutzungsgebühren
Für die Überlassung der Räumlichkeit ist ein Entgelt in Höhe von
zu zahlen.
Bitte planen Sie ggfls Vor- und Nachbereitungszeiten ein, da Sie sonst pünktlich zur gebuchten Zeit den Raum betreten und verlassen müssten.
Wasser, Tee, Kaffee kann in der Teeküche zubereitet werden und ist im Preis inbegriffen.
Wir behalten uns vor, die Konditionen bei Bedarf anzupassen.
4.1 Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt zum ende des Monats, ggfls zum Ende des Folgemonats.
Die Zahlung erfolgt nach Erhalt der Rechnung sofort netto auf das vom Vermieter benannte Konto: Lebensraum Diakonie e.V., Sparkasse Lüneburg,
IBAN: DE60 2405 0110 0000 0255 02
Sollte Ihre Rechnungsadresse von der o. g. abweichen, notieren Sie bitte hier
Ihre Rechnungsanschrift:
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§5. Stornierung
Sollte die gebuchte Raumnutzung durch den Mieter abgesagt werden, wird eine Stornogebühr wie folgt angesetzt:
bis zu 2 Wochen vor dem Termin kostenfrei stornierbar
ab 2 Wochen vor dem Termin 50% der Raumkosten
bis zu 48 Std vorher 100% der Raumkosten
Eine Stornierung der gebuchten Räume durch den Vermieter ist zulässig, wenn durch Unvorhergesehenes die Nutzung gebuchter Räume nicht möglich ist.
Die Erstattung eventuell entstehender oder durch die Stornierung verursachter Folgekosten durch den Vermieter wird ausgeschlossen.
§6. Datenschutz
Die im Vertrag genannten persönlichen Daten unterliegen dem Sozialdatenschutz und werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben.
§7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so führt dies nicht dazu, dass der gesamte Vertrag nichtig ist. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, eventuell nichtige Bestimmungen vertragskonform auszulegen und gültige Bestimmungen zu ergänzen.
Lüneburg, den .....................................
…........................................ …....................................................
Mieter_in Lebensraum Diakonie e.V. /step
Lebensraum Diakonie e. V.
Geschäftsbereich Jugendhilfe
Fachdienst step
Neue Sülze 4
21335 Lüneburg
Tel: 0 41 31 – 70 99 61
Fax: 0 41 31 – 70 99 62
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